Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Schi&Snowboardschule Radstadt mit Sitz in A-5550 Radstadt
Zur besseren Lesbarkeit beziehen sich die verwendeten Personenbezeichnungen, sofern nicht anders kenntlich gemacht, auf alle Geschlechter.
1. Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Schi&Snowboardschule Radstadt und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schneesportschule (Schischule). Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Schilaufes und Snowboard (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten von den angebotenen Sportarten.
2. Vertragsabschluss für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise
Reservierungen für Privatkurse können über Internet, telefonisch oder per Fax durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Schi&Snowboardschule Radstadt als fest gebucht. Die Angebote der Schi&Snowboardschule Radstadt sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Schi&Snowboardschule Radstadt. Bei Gruppenkursen wird ein Vertragsverhältnis erst mit Erwerb der hierfür notwendigen Kurskarten begründet. Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nichts anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
3. Zahlungsbedingungen
Für abgeschlossene Verträge ist das Entgelt, sofern nicht anders vereinbart, für die durchzuführende Dienstleistung direkt im Schischul-Büro zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % jährlich zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
4. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Vertragspartner hat die Schi&Snowboardschule Radstadt über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim in der jeweiligen Sportart wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Schi&Snowboardschule Radstadt über seine körperliche Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären.Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Ausrüstung (insbesondere Bindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei Kursen erfolgt durch die Schi&Snowboardschule Radstadt. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Schi&Snowboardschule Radstadt zur Vertragsauflösung berechtigt.Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der Schi&Snowboardschule Radstadt zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt die Schi&Snowboardschule Radstadt zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Schi&Snowboardschule Radstadt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Schi&Snowboardschule Radstadt zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
5. Haftungsbestimmungen
Grundsätzlich haftet die Schi&Snowboardschule Radstadt nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit der Schi&Snowboardschule Radstadt in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.
6. Gewährleistung
Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort im Büro bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen die Schi&Snowboardschule Radstadt sind spätestens 4 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
7. Rücktritt
Rücktritte von bereits vereinbarten Leistungen sind nur schriftlich gültig.
Für Privatkurse gilt, dass ein schriftlicher Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 3 Tage (72 Stunden) vor Stundenbeginn ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Schi&Snowboardschule Radstadt berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen.
Gruppenkurse, die 3 Monate vor Kursbeginn storniert werden, werden zu 100 % zurückerstattet. Bei Stornierungen einen Monat vor Kursbeginn sind 40 % der Kursgebühren zu bezahlen, bei Stornierungen eine Woche vor Kursbeginn sind 70 % zu bezahlen. Innerhalb der letzten Woche vor Kursbeginn ist keine Rückzahlung mehr möglich. Hinsichtlich der Gruppenkurse ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall, unter Vorlage des Originalbeleges (siehe Rückseite der Kurskarte) und mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere Tagessätze in Rechnung gestellt werden.
Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich die Schi&Snowboardschule Radstadt das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen.
8. Erfüllungsort
A-5550 Radstadt, Unterbergstraße 13
9. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Schi&Snowboardschule Radstadt sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
10. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
11. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.